
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bei der Annahme von Aufträgen privater Auftraggebern arbeiten wir ausschließlich nach den folgenden Geschäftsbedingungen:
1.) Alle Einheitspreise sind Nettopreise. Ein Abzug gleich welcher Art wird nicht anerkannt.
2.) Der Auftragnehmer hat das Recht, entsprechend dem Baufortschritt Abschlagszahlungen zu verlangen, Diese sind innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
3.) Skonto wird nicht gewährt, es sei denn, er ist schriftlich vereinbart. In diesem Fall gelten die Fristen auch für Abschlagsrechnungen als vereinbart.
4.) Die Schlussrechnung ist ebenfalls 14 Tage nach Eingang zur Zahlung fällig. Bei einer Skontovereinbarung kann Skonto nur noch vom Restbetrag abgezogen werden.
5.) Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen (VOB/C) werden Vertragsbestandteil, wenn nichts anders schriftlich vereinbart ist.
6.) Eine Sicherheitsleistung wird nur dann anerkannt, wenn diese schriftlich vereinbart ist. Die Sicherheitsleistung kann in Form einer Bürgschaft gestellt werden. Wird eine Bankbürgschaft gegeben, so ist jeder Abzug an der Rechnung unzulässig.
7.) Sind Ausführungsfristen vereinbart, so verlängert sich diese automatisch, wenn durch Gründe, welche der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht gearbeitet werden kann (Streik, schlechte Witterung, höhere Gewalt, usw.). Bei Auftragserweiterung verlängert sich die Ausführungsfrist ebenfalls.
8.) Sind Arbeiten, welche im Zuge der Baumaßnahme notwendig werden, nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt, so gilt eine Abrechnung im Stundenlohn als vereinbart.
9.) Für alle Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand des Auftragnehmers als vereinbart.
Schmieder Metallgestaltung GmbH
